Mitten im rheinländischen Karneval fand am Sonntag, den 22.02.2009 im Dojo
des Bushido Mülheim
am Schildberg unter der fachkundigen Leitung von Dieter Mäß (7. Dan Jiu
Jitsu, 1. Dan Judo und Ausbilder in der Ersten Hilfe beim DRK), der
diesjährige eintägige Verlängerungslehrgang in der Ersten Hilfe statt.
Voraussetzung zur Teilnahme war, dass der letzte Erste-Hilfe-Lehrgang der
Teilnehmer nicht länger als zwei Jahre zurücklag.
Der Lehrgang begann mit einer lockeren Fragerunde, die überprüfen sollte,
welches Wissen bei den Lehrgangsteilnehmern noch vorhanden ist. Es begann mit
einfachen Fragen, z.B.: „Wie helfe ich jemandem, der Nasenbluten hat?“ Die
richtige Antwort lautet: Der Betroffene sollte sich nach vorn über beugen und,
wenn möglich, den Nacken kühlen.

Schon bald kam man darauf zu sprechen, was als Ersthelfer zu veranlassen ist,
wenn man eine bewusstlose und hilflose Person auffindet. Hier sollte die Person
zunächst laut angesprochen werden. Dazu gehört, dass man sich auf die gleiche
Höhe wie die hilflose Person begibt. Von oben herab werden wir – nicht nur im
wörtlichen Sinne – selbst im bewussten Zustand nicht gerne behandelt. Zeigt die
Person auf das Ansprechen keine Reaktion, so sollte man die Person vorsichtig an
den Schultern schütteln. Bleibt eine Reaktion auch auf diese Maßnahme aus, so
ist die Atmung zu prüfen. Bei vorhandener Atmung ist die Person in die stabile
Seitenlage zu bringen und ein Notruf abzusetzen.
Dies war dann auch der gelungene Übergang in die praktischen Übungen. Nach dem
Üben der Verbringung eines Hilflosen in die stabile Seitenlage besprach Dieter
Mäß mit den Lehrgangsteilnehmern den Notruf. Er wies auf die fünf großen „W“
hin: Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Personen sind verletzt?
Welcher Art sind die Verletzungen? Wie verläuft ein Notruf weiter und warum muss
ich das Warten auf Nachfragen der Notrufzentrale zum Sachverhalt einhalten? Im
Folgenden wurden dann das Anlegen von Verbänden und das fachgerechte Zuschneiden
von Wundschnellverbänden wiederholt geübt. Insbesondere bei stark blutenden
Schnittverletzungen an den Extremitäten ist darauf zu achten, dass verletzte
Gliedmaßen hochgehalten werden, damit der Blutverlust reduziert wird.


Es folgte, über den Lehrgangstag verteilt, eine Reihe von unterschiedlichen
Rollenspielen, die verschiedenen Notfallsituationen entsprachen. Darüber hinaus
wurden die Themengebiete Verbrennungen, Verätzungen, Schnittwunden, Amputationen
(z.B. Verlust eines Fingers bei einem Unfall), Epilepsie und
Herzkreislaufstörungen intensiv behandelt. Anschaulich und sehr ausführlich
wurde auch die Herz-Lungen-Reanimation an einer Übungspuppe geübt. Auch der
Einsatz eines Defibrillators (AED-Gerät) wurde hiezu durchgenommen. Ein
besonderer Fall in der Ersten Hilfe ist immer der Verkehrsunfall. Hier kommt es
darauf an, zunächst die Unfallstelle zu sichern und danach den oder die
Verletzten aus dem Gefahrenbereich der Straße zu bergen. Erst hiernach ist der
Notruf abzuschicken und die weiteren Sofortmaßnahmen einzuleiten. Die
Eigensicherung geht vor. Abschließend wurden im Rahmen des Lehrgangs auch die
rechtlichen Fragen in der Ersten Hilfe besprochen. Zu nennen ist die zentrale
Norm des § 323c StGB, die eine unterlassene Hilfeleistung unter Strafe stellt.
Zu beachten ist hierbei jedoch, dass sich der Ersthelfer nicht selbst in Gefahr
begeben muss; z.B. braucht der Ersthelfer, der Nichtschwimmer ist, nicht den
Ertrinkenden zu retten. Hier ist das Absetzen des Notrufes völlig ausreichend.
Gleiches gilt die die Rettung eines Hilflosen aus einem brennenden Haus.
Alles in allem war der Erste-Hilfe-Lehrgang mit Dieter Mäß eine gelungene
Auffrischung, Vertiefung und Erweiterung des vorhandenen Wissens der Teilnehmer
in der Ersten Hilfe. Hierfür geht der besondere Dank an Dieter Mäß, der aus
seiner langjährigen Erfahrung und Praxis schöpfen konnte. „Der höchste Lohn
für unsere Bemühungen ist nicht das, was wir dafür bekommen, sondern das, was
wir dadurch werden.“ (John Ruskin)

Text: Andreas Dolny
Bilder: Carsten Kruhs